Direkt
zum Inhalt springen,
zum Kontakt,
zum Inhaltsverzeichnis,
zur Barrierefreiheitserklärung,
eine Barriere melden,

Neuigkeiten

Infos zur aktuellen Waldbewertung

Erstelldatum09.04.2026

Zweckverband KOMPASS81 informiert über aktuelle Waldbewertung

Der Zweckverband KOMPASS81 informiert über den aktuellen Stand der Waldbewertung im Geltungsbereich des künftigen Bebauungsplans KOMPASS81. Die Grundstückseigentümer im Plangebiet werden hierzu in dn nächsten Tagen schriftlich informiert. Grundlage bildet der jeweilige Grundstückskaufvertrag, in dem der Kaufpreis einschließlich der Nebenbestimmungen – insbesondere der Aufwuchsentschädigung – geregelt ist. Da der Zweckverband derzeit davon ausgeht, dass die Rechtskraft des Bebauungsplans dieses Jahr erreicht werden kann, wird nun zeitnah der sogenannte Abtriebswert ermittelt. Der Abtriebswert bezeichnet den erntekostenfreien Nettoerlös eines Waldbestandes zum Zeitpunkt der Endnutzung (Kahlschlag). Er entspricht dem Marktwert des stehenden Holzvorrats abzüglich der anfallenden Erntekosten.

Für die fachgerechte und unabhängige Bewertung wurde ein externer Forstsachverständiger beauftragt. Die Begutachtung der betroffenen Flächen beginnt ab dem 01.05.2026.

„Mit der Beauftragung eines externen Forstsachverständigen stellen wir sicher, dass die Wertermittlung transparent, nachvollziehbar und im Interesse aller Beteiligten erfolgt“, erklärt der Vorsitzende des Zweckverbands KOMPASS81, Bürgermeister Ferdinand Truffner. In diesem Zusammenhang bittet der Zweckverband alle betroffenen Eigentümer, ab dem 01.05.2026 keine weiteren Holzentnahmen mehr vorzunehmen. Ab diesem Zeitpunkt vorhandenes loses Holz sowie bereits gefällte Bäume auf den Flurstücken werden ohne Kostenersatz durch den Zweckverband verwertet. Bis dahin ist eine uneingeschränkte Bewirtschaftung und Nutzung weiterhin möglich. Die Auszahlung erfolgt gemäß den Grundstückskaufverträgen mit Eintritt der Rechtskraft des Bebauungsplans beziehungsweise mit der tatsächlichen Zuführung der höherwertigen Nutzung oder der Nutzung für Ausgleichsmaßnahmen. Der Zweckverband geht aktuell davon aus, dass die Auszahlung spätestens im 4. Quartal 2026 erfolgen kann.