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Land genehmigt IKG-Planung
Erstelldatum29.06.2024
Regionalplanänderung vom Ministerium genehmigt.
Die vom Planungsausschuss des Regionalverbands Nordschwarzwald am 12. Juli 2023 beschlossene von der Verbandsversammlung am 19. Juli 2023 als Satzung festgestellte 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald inklusive Änderung des Teilregionalplans Landwirtschaft, Teilrücknahme eines Regionalen Grünzugs und eines Vorranggebietes für die Landwirtschaft wurde nun vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg genehmigt. Was sich jetzt hier so „kompliziert“ anhört, bildete eine wichtige Hürde für den Zweckverband des interkommunalen Gewerbegebiets zwischen der Gemeinde Empfingen und der Stadt Horb am Neckar, die nun gemeistert wurde. Viele Monate lang wurde auf die Beschlüsse des Regionalverbands im Jahr 2023 hingearbeitet, die nun nach fast einjähriger Bearbeitung des Ministeriums auch eine Freigabe erfahren hat. Bürgermeister und Verbandsvorsitzender Ferdinand Truffner zeigte sich sichtlich erleichtert: „Die Bürokratie hat mich und auch die Verbandsverwaltung fast verzweifeln lassen, Zusagen wurden revidiert, Untersuchungen mussten nachgeliefert werden, Gutachten wurden auseinander genommen – aber: schlussendlich haben wir die Genehmigung und haben nun die nächste Hürde gemeistert.“ Truffner: „Dank dem Einsatz von Oberbürgermeister Peter Rosenberger und seinem Team im Fachbereich Stadtplanung konnten wir die fachlichen Nachweise mit den begleitenden Ingenieurbüros Gfrörer und Gansloser vorlegen und so auch die Behörden überzeugen – KOMPASS81 hat die beste und nachhaltigste Lage in der Region.“
Die 7. Änderung des Regionalplans 2015 Nordschwarzwald wird mit dem Tag der öffentlichen Bekanntmachung der Erteilung dieser Genehmigung im Staatsanzeiger für Baden-Württemberg verbindlich – nach Truffner dürfte es sich hier nur noch um wenige Tage handeln. Die nächsten Aufgaben können nun also weiterverfolgt werden: Der Zweckverband plant die Offenlage des Bebauungsplans für Oktober/November diesen Jahres, parallel zur Fortschreibung des Flächennutzungsplans, so dass 2025 mit einer Rechtskraft zu rechnen ist und 2026 dann auch die Erschließung und bauliche Umsetzung erfolgen kann.
Truffner abschließend: „Die Straßenplanung des Landkreis für die Umfahrungstrasse wird nun zeitnah dem Verkehrsministerium zur Freigabe der Fördermittel vorgelegt. Diese Hürde nehmen wir dann sicher auch bald.“