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Neuigkeiten

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Erstelldatum24.02.2025

Änderung des Flächennutzungsplans der Verwaltungsgemeinschaft Horb a.N. im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81“ in Empfingen

Der Gemeinsame Ausschuss der Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. hat in seiner öffentlichen Sitzung am 04.02.2025 den Entwurf der Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) im Bereich „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen gebilligt und die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel und Zweck der Änderung

Die große Kreisstadt Horb a.N. und die Gemeinde Empfingen beabsichtigen, gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen. Der berechnete Gewerbeflächenbedarf der gesamten Verwaltungsgemeinschaft Horb a. N. zeigt einen positiven Bedarf für beide Gemeinden für die Ausweisung neuer, attraktiver Gewerbeflächen in verkehrsgünstiger Lage. Es wurden verschiedene Standorte untersucht, um eine geeignete Fläche zu finden. Die favorisierte Fläche, die insgesamt ca. 47 ha umfasst, liegt unmittelbar an der Bundesautobahn A81 östlich der Autobahnanschlussstelle Empfingen. Für die Entwicklung dieses Gebiets gründeten die Stadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen den Zweckverband KOMPASS81. Im Rahmen der Änderung des FNP, die im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ erfolgt, sollen die bisherigen Darstellungen des Plangebiets als Fläche für die Landwirtschaft und Wald zukünftig größtenteils als gewerbliche Baufläche (Planung) samt den geplanten Hauptverkehrsstraßen geändert werden. Im nördlichen Teil wird zudem eine Fläche für Versorgungsanlagen „Umspannwerk“ (Planung) dargestellt. Grünflächen und Flächen für die Forstwirtschaft sind ebenfalls in der Änderung enthalten.

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet befindet sich südöstlich der Gemeinde Empfingen. Im Westen grenzt es unmittelbar an die Bundesautobahn A 81, nordöstlich der Autobahnanschlussstelle Empfingen und der Bundesstraße B 463 an. Im Osten wird das Gebiet durch bestehende Waldflächen begrenzt. Im Norden beinhaltet das Plangebiet die Kreisstraße K 4768, die Empfingen und den Teilort Wiesenstetten verbindet. Der Geltungsbereich umfasst die folgenden Flurstücke im Ganzen oder teilweise:

Flst. der Nrn.: 342 teilw., 345 teilw., 346 teilw., 2974 teilw., 2983, 2984, 2985, 2986, 2987, 2988, 2989, 2990, 2991, 2992, 2993, 2994, 2996, 2997, 2998, 2999, 3000, 3001,3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011, 3013, 3013/1, 3014, 3015, 3017, 3017/1, 3018, 3019 teilw., 3022 teilw., 3023 teilw., 3024, 3025 teilw., 3026 , 3027 teilw., 3028, 3037 teilw.,3052, 3073 teilw., 3079, 3080, 3081, 3083, 3084, 3085, 3086 teilw., 3087 teilw., 3089 teilw., 3100 teilw., 3101 teilw., 3102 teilw. 3103 teilw., 3104 teilw., 3105 teilw., 3106 teilw., 3107 teilw., 3108 teilw., 3109 teilw., 3109/1 teilw., 3110 teilw., 3111 teilw.,3112, 3113, 3114, 3115, 3116, 3117, 3118, 3119, 3120, 3121, 3122, 3123, 3124, 3125, 3126, 3127, 3128, 3129 teilw., 3131 teilw., 3131/1 teilw., 3132 teilw., 3133, 3134 teilw., 3135 teilw., 3136 teilw., 3137 teilw., 3143 teilw., 3144 teilw., 3145 teilw., 3147 teilw.,3148, 3149, 3150, 3151, 3152, 3153, 3154, 3155, 3156 teilw., 3157 teilw. ,3158 teilw., 3159 teilw., 3160 teilw., 3161, 3162, 3163, 3164 teilw., 3166, 3167, 3168 teilw., 3592 teilw., 3602 teilw., 3602/2 teilw., 3627/1 teilw., 3665 teilw., 3666 teilw., 3667 teilw., 3686 teilw., 3671 teilw., 3672 teilw., 3673 teilw., 3674 teilw., 3675, 3676, 3677, 3678, 3679, 3680, 3681, 3681, 3683, 3684, 3686 teilw., 3687 teilw., 36871 teilw., 3688 teilw., 3688/1 teilw.

Der räumliche Geltungsbereich kann dem Auszug aus der 80. Änderung des FNP vom 08.05.2020 entnommen werden. Die dargestellte Nutzung entspricht dem FNP vor der Änderung.

Für die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB werden folgende Unterlagen der Entwurfsplanung dieser Änderung des FNP öffentlich ausgelegt:

  • Entwurf Deckblatt FNP-Änderung „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ vom 13.01.2025
  • Entwurf Begründung FNP-Änderung „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ vom 13.01.2025
  • Entwurf Umweltbericht mit Grünordnungsplan vom 13.01.2025
  • Entwurf Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichsbilanz und
  • Entwurf UVP-Bericht Waldumwandlung vom 13.01.2015
  • Gewerbeflächenbedarf bis 2037 der VG Horb a. N. vom Juli 2021
  • Ergänzende Begründung zum Gewerbeflächenbedarf Stadt Horb a. N. vom 07.01.2025
  • Standortalternativenprüfung vom 06.03.2023
  • Abwägungstabelle der Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung vom 13.01.2025

Umweltbezogene Informationen

Zum aktuellen Zeitpunkt sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht mit Anlagen Bauherreninformationen, Grünordnungsplan, Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung, UVP-Bericht Waldumwandlungserklärung gemäß UVP zum Bebauungsplan sowie Stellungnahmen aus der frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung mit Informationen zum Umweltzustand und Auswirkungen der Planung insbesondere auf:

Schutzgut Geologie und Boden (Geologie, Boden, Altlasten, Bodenbewertung, Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Bodenbewertung Wald, Bodenkarte, Bodenmaterial, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die natürliche Vegetation, Bodenfunktion, Bodenschutz, Belange der Landwirtschaft, Bodenschutzkonzept, Flurbilanz)

Schutzgut Wasser (Grundwasserverhältnisse, Oberflächenwasser, hydrogeologische Schichten, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Wasserschutzgebiete, Schadstoffe, Versickerung und Verdunstung)

Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Lebensräume/-strukturen, Biotoptypen, geschützte Artengruppen, geschützte Biotope, Schutzgebiete, Ackerflächen- und Rotationsgrünland, Fettwiese, Feldhecken, Magere Flachland Mähwiesen, Waldflächen, Pflanzgebote, Ausgleichsmaßnahmen, Artenschutzmaßnahmen, Artenschutz insbesondere zu: Brutvögeln und Fledermäusen, Naturschutz)

Schutzgut Klima und Luft (lokales Klima, Kalt- und Frischluft, Klimawandel, Klimaanpassung, Klimaschutz, Treibhausgase, Dachbegrünung, Klimaelemente, Erneuerbare Energien, Starkregenereignisse, Hitzeperioden)

Schutzgut Landschafts-/Ortsbild und Erholung (Landschaftsbild, Landschaftsprägende Elemente, Erholung, Erholungswälder)

Schutzgut Mensch und Gesundheit (Lärm- und Lärmschutz; Schadstoffemissionen)

Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Natur- und Bodendenkmale, Kulturdenkmale)

Biotoptypenkartierung, (Eingriffs-/Ausgleichsermittlung und -bilanzierung, Informationen zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen)

Waldflächen gem. § 2 LWaldG (Waldbestandstypen, Waldfunktionen, Forstrechtliche Eingriffs- Ausgleichsbilanz, Aufforstungsflächen, Aufwertungsflächen)

Relevanzuntersuchung zum Artenschutz (Erkundung, Dokumentation und Auswirkungen geschützter Arten, erforderliche Maßnahmen, Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, Vermeidungsmaßnahmen, CEF-Maßnahmen)

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zur Flächennutzungsplanänderung von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit mit Angaben und Informationen zu oben genannten Umweltbelangen.

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des FNP mit der Begründung, und den nach Einschätzung der Stadt Horb bzw. Gemeinde Empfingen wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen, erfolgt in der Zeit vom Montag, 24.02.2025 bis Freitag, 28.03.2025, jeweils einschließlich, durch Veröffentlichung im Internet unter www.horb.de/bauleitplanung/Flächennutzungsplan, www.empfingen.de und www.kompass81.biz. Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen der Flächennutzungsplanänderung im oben genannten Zeitraum, bei der Stadtverwaltung Horb a. N., Fachbereich Stadtentwicklung, Marktplatz 14, 3. Stock, Eingangsbereich vor Zimmer 532 während der Öffnungszeiten von Montag bis Freitag vormittags von 8:00 bis 11:30 Uhr, Dienstag nachmittags von 13:30 bis 16:00 Uhr und Donnerstag nachmittags von 13:30 bis 17:30 Uhr und bei der Gemeinde Empfingen, Zimmer 16, Mühlheimer Straße 2, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.15 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Während der angegebenen Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich, elektronisch an stadtplanung(at)horb.de oder Theo.Walz(at)empfingen.de sowie mündlich zur Niederschrift während der üblichen Dienststunden oder nach Terminvereinbarung bei der Stadtverwaltung Horb a. N. und der Gemeinde Empfingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 5 BauGB i.V.m. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Vereinigungen i.S.d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Für die vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft mit den Gemeinden Empfingen, Eutingen i. G. und Horb a. N.

Horb a. N., den 14. Februar 2025

Peter Rosenberger, Oberbürgermeister Horb a. N.

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