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Bebauungsplan

Bebauungsplan und örtliche Bauvorschriften „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen - Beteiligung der Öffentlichkeit sowie Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Die Verbandsversammlung des Zweckverbands „KOMPASS81 Zweckverband Kommunalpark Stuttgart Singen A81“ hat am 8. Dezember 2025 in öffentlicher Sitzung die Entwurfsplanung des Bebauungsplans „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen gebilligt und beschlossen, die Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB sowie die Behörden und Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB daran zu beteiligen.

Ziel und Zweck der Planung

Die Große Kreisstadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen beabsichtigen, gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen. Zur Verwirklichung der Ziele haben beide Kommunen den Zweckverband „KOMPASS81 - Kommunalpark Stuttgart Singen A81“ gegründet. Durch die Neuausweisung von rund 32 ha Gewerbebauland entlang der Bundesautobahn A81 sollen sowohl für einheimische als auch auswärtige Gewerbetreibende neue, attraktive und verkehrsgünstige Ansiedlungsmöglichkeiten entstehen. Damit wird die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Kommunen erhöht und weitere Arbeitsplätze geschaffen.

Ergänzend zur planungsrechtlichen Sicherung der interkommunalen Gewerbeflächenentwicklung setzt der Bebauungsplan im östlichen Teil des Geltungsbereichs eine neue Verbindungsstraße zwischen der bereits bestehenden Kreisstraße K 4768 und der Bundesstraße B 463 fest. Auf Grund der Festsetzung des neuen Teilabschnittes der K 4768 hat der Bebauungsplan für die zukünftige Kreisstraße eine planfeststellungsersetzende Wirkung nach § 17b Abs. 8 Bundesfernstraßengesetz (FStrG) i. V. m. § 37 Abs. 3 Straßengesetz (StrG). Die Erschließungsplanung der neuen Kreisstraße des Ingenieurbüro Schädel, Weil der Stadt, samt Anlagen wird Bestandteil des Bebauungsplans und ist den Bebauungsplanunterlagen beigefügt. Der Anschlussbereich der neuen K 4768 an die bestehende Kreisstraße, in dem die Erschließungsplanung die bestehende Kreisstraße lediglich überlagert, wird in der Bebauungsplanzeichnung nachrichtlich dargestellt.

Der Anschluss des Plangebiets an den regionalen und überregionalen Verkehr erfolgt im Süden über die Bundesstraße B 463 (Haigerlocher Straße) in unmittelbarer Nähe zur Anschlussstelle Empfingen der Bundesautobahn A 81. Die innere Erschließung des Gewerbegebiets zweigt von der oben genannten Verbindungsstraße K 4768 ab und verläuft mittig durch die Gewerbeflächen. Die Anbindung der inneren Erschließung des Gewerbegebiets an die neue Umfahrungsstraße erfolgt durch zwei Kreisverkehre. Zur Stärkung der Nahmobilität sind Fuß- und Radwege vorgesehen, die an die bestehenden Wegeverbindungen anbinden.

Der Regionalplan 2015 Nordschwarzwald hat im Bereich des Plangebiets bisher Flächen und Vorranggebiete für die Landwirtschaft, einen regionalen Grünzug, Flächen für den Bodenschutz und Flächen für die Landwirtschaft ausgewiesen. Der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan stellt das Plangebiet bisher als Flächen für die Landwirtschaft und als Flächen für Wald dar. Da sich der Bebauungsplan „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ nicht aus diesen Plänen entwickeln lässt, wurde für den Regionalplan 2015 Nordschwarzwald das 7. Änderungsverfahren eingeleitet. Das Änderungsverfahren wurde mit der Rechtskraft der 7. Änderung am 26. Juli 2024 abgeschlossen. Der Flächennutzungsplan wird im Parallelverfahren zum Bebauungsplan geändert. Die Entwurfsunterlagen der Änderung des Flächennutzungsplans wurden bereits der Öffentlichkeit, den Behörden und Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Beteiligung nach § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB zur Verfügung gestellt. Die Abwägung der Stellungnahmen wurde durch die Gemeinderäte Empfingen und Horb a. N. vorgenommen.

Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung des neuen interkommunalen Gewerbegebiets KOMPASS81 geschaffen werden.

Umfang und Lage des Plangebiets

Die Größe des Plangebiets umfasst ca. 48,5 ha und liegt östlich der Bundesautobahn A81 auf der Gemarkung Empfingen. Der südliche Teil des Plangebietes liegt direkt an der B 463 und der K 4768 sowie an der Anschlussstelle der A81. Im Osten schließen sich Wald- und Landwirtschaftsflächen an.

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst die nachstehend genannten Flurstücke der Gemarkung Empfingen:

2983, 2985, 2986, 2987, 2988, 2989, 2990, 2991, 2992, 2993, 2994, 2996, 2997, 2998, 2999, 3000, 3001, 3002, 3003, 3004, 3005, 3006, 3007, 3008, 3009, 3010, 3011, 3013, 3013/1, 3014, 3015, 3017, 3017/1, 3018, 3019, 3024, 3026, 3028, 3079, 3080, 3081, 3083, 3084, 3085, 3112, 3113, 3114, 3115, 3116, 3117, 3118, 3119, 3120, 3121, 3122, 3123, 3124, 3125, 3126, 3127, 3128, 3133, 3148, 3149, 3150, 3151, 3152, 3153, 3154, 3155, 3161, 3162, 3163, 3167, 3659, 3664, 3665, 3666, 3667, 3675, 3676, 3677, 3678, 3679, 3680, 3681, 3682, 3683, 3684

sowie Teilbereiche der Flurstücke: 390 (Gemarkung Wiesenstetten), 2974, 2984, 3022, 3023, 3025, 3027, 3029, 3037, 3039, 3052, 3073, 3086, 3087, 3089, 3100, 3101, 3102, 3103, 3104, 3105, 3106, 3107, 3108, 3109, 3109/1, 3110, 3111, 3129, 3130, 3131, 3131/1, 3132, 3133/1, 3134, 3135, 3136, 3137, 3143, 3144, 3145, 3147, 3156, 3157, 3158, 3159, 3160, 3164, 3165, 3166, 3168, 3313, 3592, 3602, 3627, 3627/1, 3668, 3671, 3672, 3673, 3674, 3687 und 3688.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplans wird in der u.g. Planzeichnung dargestellt.

Umweltbezogene Informationen

Zum aktuellen Zeitpunkt sind folgende Arten umweltbezogener Informationen verfügbar:

Umweltbericht und Begründung des Bebauungsplans mit Informationen zu Umweltzustand und Auswirkungen der Planung insbesondere auf:

  • Schutzgut Fläche (Größe und Art der geplanten Flächen, Effizienz der Flächeninanspruchnahme)
  • Schutzgüter Geologie und Boden (geologischer Untergrund, anstehende Böden, Altlasten, Bodenbewertung mit den Bodenfunktionen Natürliche Bodenfruchtbarkeit, Ausgleichskörper im Wasserkreislauf, Filter und Puffer für Schadstoffe, Standort für die naturnahe Vegetation, Bodenschutz, Bodenschutzkonzept
  • Belange der Landwirtschaft (Größe der landwirtschaftlichen Fläche, Flurbilanz)
  • Schutzgut Wasser (Grundwasserverhältnisse, Oberflächenwasser, hydrogeologische Schichten, Wasserdurchlässigkeit des Bodens, Wasserschutzgebiete, Schadstoffe, Versickerung und Verdunstung)
  • Schutzgüter Klima und Luft (lokales Klima, Kalt- und Frischluftproduktion, Klimatope, Klimawandel, Klimaanpassung, Klimaschutz, Treibhausgase, Erneuerbare Energien)
  • Emissionen / Immissionen (nicht stoffliche Emissionen wie Lärm und stoffliche Emissionen wie Luftschadstoffe)
  • Auswirkungen auf das Klima und Klimawandel (Treibhausgassenken, Klimabilanz)
  • Anfälligkeit gegenüber Folgen des Klimawandels (Starkregenereignisse, Hitzeperioden, Stürme / Hagel)
  • Schutzgüter Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt (Lebensräume/-strukturen, Biotoptypen, Waldflächen, Artenschutz insbesondere zu: Brutvögeln und Fledermäusen, Naturschutz)
  • Schutzgüter Landschafts-/Ortsbild und Erholung (Landschaftsbild, Landschaftsprägende Elemente, Erholung, Erholungswälder)
  • Schutzgüter Mensch und Gesundheit (Lärm- und Lärmschutz; Schadstoffemissionen)
  • Schutzgut Kultur- und Sachgüter (Natur- und Bodendenkmale, Kulturdenkmale)
  • Abfälle (zu erwartender Abfall, Abfallwirtschaftsplan)
  • Störfallrisiko (Störfallbetriebe in der näheren Umgebung)
  • Kumulierung des Vorhabens (Vorhaben benachbarter Plangebiete)
  • Wechselwirkungen (Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern)

Der Umweltbericht beinhaltet des Weiteren:

  • Schutzgebiete (Schutzgebieten und Schutzobjekte im Plangebiet und in der Umgebung)
  • Eigenes Kapitel zu den betroffenen Waldflächen mit Darstellung der Ergebnisse der forstrechtlichen Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung
  • Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierungen auf Basis der vorliegenden Bodenbewertung sowie der Biotoptypenkartierung
  • Informationen zu Ausgleichs- und Kompensationsmaßnahmen inkl. artenschutzrechtlicher Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen
  • Grünordnungsplanung inkl. Grünordnungsplan als Anlage
  • Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplan von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange sowie aus der Öffentlichkeit mit Angaben und Informationen zu oben genannten Umweltbelangen.

Forstrechtliche Eingriffs-Ausgleichs-Bilanzierung

  • Bestandsaufnahme und Beschreibung der betroffenen Waldflächen (Waldbestandstypen)
  • Übersicht: Mögliche forstrechtliche Ausgleichsmaßnahmen
  • Darstellung der Waldflächen und Ausgleichsmaßnahmen in separaten Plänen (Übersicht Waldumwandlung, Übersicht Aufforstung und Aufwertung)
  • Übersichtspläne planexterne Aufforstungsflächen
  • Steckbriefe zu den einzelnen Aufforstungs- Aufwertungs- und befristeten Umwandlungsflächen
  • Rekultivierungs- und Wiederaufforstungsplan
  • Hinweise zum Thema vogelfreundliches Bauen

UVP-Bericht Waldumwandlung

  • Auswirkungen auf die Schutzgüter gemäß UVPG aufgrund von Eingriffen in mehr als 10 ha Waldfläche

Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag mit Kartierergebnissen zu den relevanten Artengruppen, Aussagen zu Verbotstatbestände gemäß § 44 BNatSchG, Auflistung von Vermeidungs- und Minimierungs- sowie CEF-Maßnahmen

Ergänzende Gutachten mit umweltbezogenen Informationen

  • Aktualisierung Verkehrsuntersuchung
  • Aktualisierung Schalluntersuchung
  • Geologisches Erschließungsgutachten

Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung zum Bebauungsplanverfahren von Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB mit Angaben und Informationen zu oben genannten Umweltbelangen.

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen bestehen aus:

Beteiligung der Öffentlichkeit

Die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans „Interkommunale Gewerbeentwicklung KOMPASS81, Autobahnkreuz Ost Empfingen“ in Empfingen werden gemäß § 3 Abs. 2 BauGB von Montag, 22. Dezember 2025 bis Freitag, 30. Januar 2026, je einschließlich, im Internet unter www.kompass81.biz, www.empfingen.de, www.horb.de/bauleitplanung veröffentlicht.

Darüber hinaus werden die Entwurfsunterlagen des Bebauungsplans im oben genannten Zeitraum, beim Zweckverband „KOMPASS81 Zweckverband Kommunalpark Stuttgart Singen A81“ und der Gemeinde Empfingen, Zimmer 16, Mühlheimer Straße 2, während der üblichen Öffnungszeiten (Montag bis Freitag 8.00 Uhr – 12.15 Uhr, Donnerstag 13.30 Uhr bis 18.00 Uhr) öffentlich ausgelegt. Dabei müssen die Schließtage der Gemeinde Empfingen am 29. und 30. Dezember2025 beachtet werden. Auch außerhalb der Öffnungszeiten können Termine vereinbart werden.

Während der angegebenen Auslegungsfrist können Stellungnahmen schriftlich oder elektronisch an gemeinde@empfinge.de sowie mündlich zur Niederschrift während der Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung bei der Gemeinde Empfingen abgegeben werden. Da das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Deshalb wird darauf hingewiesen, dass zur Bearbeitung des Anliegens bei Stellungnahmen von Bürgerinnen und Bürgern personenbezogene Daten wie Vor- und Familienname sowie die Anschrift (ggf. auch E-Mail und Telefonnummer, sofern angegeben) und die vorgebrachten Informationen gespeichert werden. Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchst. e (DSGVO) i. V. mit § 3 BauGB und dem LDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Die vorgebrachten Informationen werden dem Gemeinderat anonymisiert zur Entscheidungsfindung vorgelegt.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan gem. § 4a Abs. 5 i. V. m. § 3 Abs. 2 S. 4 Nr. 3 BauGB unberücksichtigt bleiben können.

Vereinigungen i. S. d. § 4 Abs. 3 S. 1 Nr. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes sind in einem Rechtsbehelfsverfahren nach § 7 Abs. 2 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes gemäß § 7 Abs. 3 S. 1 des Umwelt-Rechtsbehelfsgesetzes mit allen Einwendungen ausgeschlossen, die sie im Rahmen der Veröffentlichungsfrist nicht oder nicht rechtzeitig geltend gemacht haben, aber hätten geltend machen können.

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

Empfingen, den 12. Dezember 2025

Ferdinand Truffner, Verbandsvorsitzender Zweckverband „KOMPASS81 Zweckverband Kommunalpark Stuttgart Singen A81“