Rechtliches
Die Große Kreisstadt Horb a. N. und die Gemeinde Empfingen beabsichtigen, gemeinsam ein interkommunales Gewerbegebiet auszuweisen. Die Erschließung und die Vermarktung des Verbandsgebiets sowie die Unterhaltung der künftigen öffentlichen Anlagen in diesem Gebiet obliegen dem Zweckverband mit Ausnahme der Versorgung mit Wasser und der Entsorgung von Abwasser. Die dafür vorgesehene Fläche liegt unmittelbar an der Bundesautobahn A81 nordöstlich der Autobahnanschlussstelle Empfingen. Diese Fläche soll als Industrie- und/oder Gewerbegebiet ausgewiesen werden. Soweit nachfolgend von Gewerbefläche etc. die Rede ist, umfasst das auch die Möglichkeit, ein Industriegebiet festzusetzen.
Nachdem sowohl in der Großen Kreisstadt Horb a. N als auch in der Gemeinde Empfingen das Angebot erschlossener vermarktbarer Gewerbeflächen weitgehend aufgebraucht ist, sollen durch die Neuausweisung von Gewerbebauland sowohl einheimischen als auch auswärtigen Gewerbetreibenden neue, attraktive und verkehrsgünstige Ansiedlungsmöglichkeiten angeboten werden, um die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit beider Kommunen zu erhöhen und um weitere Arbeitsplätze zu schaffen. Darüber hinaus führt die Vereinheitlichung des Erschließungs-, Planungs- und Vermarktungskonzepts der Gesamtfläche zu einem Einsparpotenzial, welches nur bei einer partnerschaftlichen Realisierung der Gewerbefläche abgerufen werden kann und somit zu einem weiteren Vorteil der interkommunalen Zusammenarbeit führt.
Gegenstand der Verbandssatzung sind zunächst rund 30 ha Fläche auf Gemarkung Empfingen (Gewann Eichle/Renzenbühl). Eine Erweiterung des Verbandsgebiets auf Flächen des Gemeindegebiets der Großen Kreisstadt Horb a.N. entlang der A 81 wird von den Mitgliedsgemeinden angestrebt. Das Gebiet grenzt an bzw. umfasst teilweise derzeit Flächen, die ggf. für eine Umgehungsstraße, sog. „Nordumgehung“ benötigt werden. Im Falle der Realisierung dieses Vorhabens soll das Verbandsgebiet nachträglich angepasst und die notwendigen Flächen der Gemeinde Empfingen vom Zweckverband zur Verfügung gestellt oder übertragen werden.
